Erste Schritte im Trauerfall
Bevor wir Ihnen im Trauerfall unterstützend zur Seite stehen können, muss ein Arzt den Tod feststellen und den Totenschein ausstellen. Rufen Sie dazu Ihren Hausarzt an oder den ärztlichen Notdienst unter 116 117, falls Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen können. Sollte Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim verstorben sein, bestellt das hiesige Personal den Arzt und informiert Sie umgehend.
Rufen Sie uns anschließend unter 04331 - 2 22 85 an. Im Trauerfall stehen wir Ihnen Tag und Nacht, auch an Sonn- und Feiertagen, rund um die Uhr zur Verfügung. Für unsere ersten Maßnahmen benötigen wir einige Dokumente, bei denen wir Ihnen gerne behilflich sind, sollten Sie nicht vorliegen:
- Personalausweis des Verstorbenen
- die Geburtsurkunde
- bei Verheirateten das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde
- bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners
- bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil
- Versichertenkarte der Krankenkasse
- aktueller Rentenanpassungsbescheid
- falls vorhanden: Sterbegeld- oder Lebensversicherungspolicen
- falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag oder Graburkunde
Wir gehen dann in aller Ruhe die nächsten Schritte durch und nehmen Ihnen so viel an Formalitäten und Organisatorischem ab, wie wir können.