Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung erklären Sie, welche medizinischen Maßnahmen Sie ablehnen. Sie tritt dann in Kraft, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Willen zu äußern, zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einem schweren Krankheitsverlauf.

Wenn keine Patientenverfügung vorliegt, müssen Angehörige entscheiden, was sie insbesondere dann sehr belastet, wenn es um lebensverlängernde Maßnahmen geht. In der Patientenverfügung können Sie eindeutig festlegen, ob Sie zum Beispiel nach Feststellung des Gehirntods weiter künstlich beatmet und/oder ernährt werden möchten.

Um Unsicherheiten zu vermeiden, empfehlen wir, die Patientenverfügung unter Zuhilfenahme eines Juristen aufzusetzen. Auch ein klärendes Gespräch mit Ihrem Hausarzt kann weiterhelfen.

Patientenverfügung

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