Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung tritt dann in Kraft, wenn Sie außerstande sind, Ihren Alltag selbstständig zu meistern, Sie also quasi zu einem Pflegefall werden. Das kann zum Beispiel durch eine Krankheit oder eine körperliche oder geistige Behinderung der Fall sein.

In der Betreuungsverfügung ernennen Sie eine Vertrauensperson zum Betreuer, der sich um Ihre gesundheitlichen Belange kümmert. Des Weiteren können Sie mit dieser Verfügung beispielsweise auch den Ort der Pflege auswählen.

Es ist sinnvoll, vor dem Aufsetzen einer Betreuungsverfügung mit der Vertrauensperson zu sprechen, damit sie weiß, was im Ernstfall auf sie zukommt. Außerdem sollten Sie ihr mitteilen, wo Sie die Verfügung aufbewahren, damit sie auch schnell gefunden werden kann, wenn sie gebraucht wird.

Betreuungsverfügung

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