Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist eine sinnvolle Ergänzung zur Patientenverfügung. Mit dieser Vollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die für Sie Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr im Stande sind, weil Sie zum Beispiel nach einem Unfall nicht Ihren Willen selbstständig äußern können.
Diese Person entscheidet dann nicht nur über Gesundheitsfragen, sondern übernimmt quasi Ihre Geschäftstätigkeit, regelt also zum Beispiel auch Bankangelegenheiten. Dabei können Sie jedoch selbst festlegen, wie umfangreich die Vorsorgevollmacht ausfällt. Auf jeden Fall beugen Sie damit dem Fall vor, dass ein Gericht einen Betreuer für Sie bestimmt.
Auch bei der Vorsorgevollmacht ist es ratsam, einen Juristen hinzuzuziehen.